BILANZIERUNG  BUCHHALTUNG  PERSONALVERRECHNUNG 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Bilanzbuchhalter nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014

(Mietglieder des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammerorganisation - UBIT)

 

Präambel

Der selbständige Bilanzbuchhalter (in der Folge "WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela") übt ihre berufliche Tätigkeit aufgrund des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (in der Folge "BiBuG") aus und ist dazu nach Nachweis der vom Gesetz geforderten hohen Qualifikation öffentlich bestellt worden.

 

1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

1.1. Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter" gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela als Auftragnehmer und dem Auftraggeber, insbesondere für Werkverträge, Verträgen über die Führung von Büchern, die Vornahme der Personalverrechnung und der Abgabenverrechnung im Ausmaß der durch das BiBuG festgelegte Berufsrechte und gewerblichen Nebenrechte, die eine fachmännische Dienstleistung und Beratung von Auftraggebern durch WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela im Rahmen der allgemein anerkannte Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 

1.2. Für den Fall, das einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die Ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela ist berechtigt, den Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrag durch sachverständige, unselbständige beschäftigte Mitarbeiter, oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchführen zu lassen. 

1.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen. 

 

2. Geltungsbereich und Umfang

2.1. Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde auch für Zusatzvereinbarungen zwischen dem WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela und dem Auftraggeber.

2.2. Alle Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn Sie vom Auftraggeber bestätigt und Firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.

2.3. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela ist verpflichtet sämtliche Dienstleistungen nach der geltenden Rechtslage zu erbringen. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung durch den WD Bilanz e.U.- Inh. Wieshofer Diana-Cerasela, so ist der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages. 

 

3. Umfang und Ausführung des Auftrages

3.1. Der Umfang sowie die Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrags werden vertraglich vereinbart.

 

4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

4.1. Der Auftraggeber hat dem WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen, sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen auf dessen Wunsch hin, schriftlich zu bestätigen. Darüber hinaus unterliegt diese Vollständigkeitserklärung keinerlei Formvorschriften. 

4.2. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela ist berechtigt, bei Tätigkeiten zur Vorbereitung und Erstellung von Jahres- und anderen Abschlüssen, für Beratungstätigkeiten und andere zu erbringende Tätigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

4.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihm von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der "zeitgerechten" Vorlage wird gesondert vereinbart. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela bekannt werden. Ein Verzug der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht vom WD Bilanz e.U. - Inh- Wieshofer Diana-Cerasela zu vertreten. 

 

5. Sicherung der Unabhängigkeit

5.1. Die Vertragspartner verpflichtet sich zur gegenseitige Loyalität.

5.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 

 

6. Berichterstattung

 6.1. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Übermittlung mittels E-Mail ist zulässig.

6.2. Der Auftraggeber und der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela stimmen überein, dass für den Dienstleistungs-, Beratungs- und Vertretungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende entweder laufende- oder einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Konditionen der Berichterstattung werden gesondert vereinbart.

6.3. Gibt der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela über die Ergebnisse seiner Tätigkeit eine schriftliche Äußerung ab, ist ausschließlich diese ausschlaggebend für eine Beurteilung. 

 

7. Schutz des geistigen Eigentums/ Urheberrecht/ Nutzung

7.1. Die Leistungen des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela sind urheberrechtlich geschützt.

7.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zuge des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages vom WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartner erstellten Auswertungen, Berichte, Analyse, Entwürfe, Berechnungen, Planungen, Programme, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für seine Geschäftszwecke zu verwenden. Eine sonstige Verwertung ist unzulässig.

7.3. Die Verwendung beruflicher Äußerungen des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

7.4. Im Hinblick darauf, dass sie erstellten Dienstleistungen geistiges Eigentum des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für Geschäftszwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede rechtswidrig erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela nach sich.

7.5. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela verpflichtet sich seinerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu beachten, soweit er bei der Übergabe desselben ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.

 

8. Mängelbeseitigung und Gewährleistung

8.1. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. E ist berechtigt, auch für die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.

8.2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den Mängeln der beanstandeten Leistung des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela erlangt hat.

1. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlagen der Nachbesserung etwaiger Mängel, Anspruch auf Minderung, oder - falls sie erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, - das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang der Preisminderung oder Wandlung.

2. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des Punktes 9.

 

9. Haftung

9.1. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela hat entsprechend den Bestimmungen des § 10 BiBuG eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Die Haftung des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela im Falle schlichter grober Fahrlässigkeit ist auf die im § 10 Abs. 3 BiBuG vorgegebene Mindestversicherungssumme beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung. Dies gilt auch für die Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen gemäß Punkt 1.1.

9.2. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden.

 

10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit/Datenschutz

10.1. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela ist gemäß § 39 BiBuG verpflichtet, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen selbständigen Bilanzbuchhalter, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

10.2.  Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

10.3. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela darf Berichte, Auswertungen und sonstige schriftliche Äußerungen über seine Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

10.4. Die Schweigepflicht des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela, seiner Mitarbeiter und der hinzugezogenen selbständigen Bilanzbuchhalter gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

10.5. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela überlassenes Material (Datenträger, Daten, Unterlagen, Auswertungen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.

10.6. Der WD Bilanz e.U.- Inh. Wieshofer Diana-Cerasela verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht nach § 26 Datenschutzgesetz, Art 15 DSGVO nachkommen kann. Sofern für solche Auskünfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.

10.7. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela hat auf Verangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Anschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten.

10.8. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gemäß Punkt 10.5. sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.

 

11. Honoraranspruch und -höhe

11.1 Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela.

11.2. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch den WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela, so gebührt diesem gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er sich in Folge des Unterbleibens seiner Leistung erspart hat.

11.3. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn seine bisherigen Leistungen trotz Kündigung für den Auftraggeber verwertbar sind.

11.4. Die vereinbarte Honorarsumme ist zu 50% bei Beauftragung und zu 50 % bei Auftragserfüllung mit einem Zahlungsziel von 14 Tage fällig. Die Beanstandung der Arbeiten des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.

11.5. Der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen.

11.6. Der WD Bilanz e.U. - Wieshofer Diana-Cerasela kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträge darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.

11.7. Eine Beanstandung der Arbeiten des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Punkt 11.5. zustehenden Vergütungen.

11.8. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela auf Vergütungen nach Pkt 11.5. ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

 

12. Kündigung

12.1. Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11.

12.2. Ein- im Zweifel stets anzunehmender - Dauerauftrag kann allerdings, soweit nichts Anders schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

 

13. Anzuwendendes recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

13.1. Auf diesen Vertrag zwischen dem WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela und Auftraggeber ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnorm des internationalen Privatrechts anwendbar. 

13.2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela.

13.3. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des WD Bilanz e.U. - Inh. Wieshofer Diana-Cerasela zuständig.

 

14. Verträge mit Verbrauchern

Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

 

15. Belehrung gem § 11 Fernabsatzgesetz (FAGG) sowie § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Rücktrittsrecht von Verbrauchern (Privatkunden) von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräume geschlossenen Vertrag gemäß § 11 FAGG sowie das Rücktrittsrecht von Verbrauchern (Privatkunde) gemäß § 3 KSchG.

Von einem außerhalb von Geschäftsräume geschlossenen Vertrag (§ 3 Z1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z2 FAGG) können Sie gemäß § 11 FAGG zurücktreten.

Haben Sie Ihre Vertragserklärung nicht in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume abgegeben, so können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.

Der Rücktrittfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

Die Wiederrufformular Dienstleistung finden Sie unten

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